Rechenschaftsbericht: Pflicht und Kür für Stiftungen und Vereine
Wichtige Informationen zum Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht ist ein wesentlicher Bestandteil der Buchhaltung und Berichterstattung von Stiftungen und Vereinen. Er bietet einen Überblick über die finanzielle und inhaltliche Arbeit der Organisation und dient sowohl der Transparenz als auch der Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit.
Inhalt des Rechenschaftsberichts
Der Rechenschaftsbericht besteht in der Regel aus folgenden Teilen:
- Präsidiums- oder Vorstandsbericht
- Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Bericht der Kassenprüfer
- Tätigkeitsbericht
Rechenschaftspflicht für Stiftungen
In den meisten Landesstiftungsgesetzen ist die Erstellung eines Rechenschaftsberichts für Stiftungen nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgeschrieben. Er legt dar, wie die Stiftung ihre satzungsgemäßen Ziele erfüllt und ihre Mittel verwendet hat.
Rechenschaftspflicht für Vereine
Auch Vereine sind zur Rechenschaftslegung verpflichtet. Meist erfolgt diese im Rahmen der Jahreshauptversammlung. Der Rechenschaftsbericht kann dabei vom Vorstand oder von einem gewählten Prüfungsausschuss erstellt werden.
Gestaltung des Rechenschaftsberichts
Die Gestaltung des Rechenschaftsberichts ist den jeweiligen Organisationen überlassen. Er kann sowohl als gedruckte Broschüre als auch in elektronischer Form veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass er klar und verständlich geschrieben ist und alle relevanten Informationen enthält.
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