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Rechenschaftsbericht Stiftung Muster

Rechenschaftsbericht: Pflicht und Kür für Stiftungen und Vereine

Wichtige Informationen zum Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftsbericht ist ein wesentlicher Bestandteil der Buchhaltung und Berichterstattung von Stiftungen und Vereinen. Er bietet einen Überblick über die finanzielle und inhaltliche Arbeit der Organisation und dient sowohl der Transparenz als auch der Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit.

Inhalt des Rechenschaftsberichts

Der Rechenschaftsbericht besteht in der Regel aus folgenden Teilen:

  • Präsidiums- oder Vorstandsbericht
  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Tätigkeitsbericht

Rechenschaftspflicht für Stiftungen

In den meisten Landesstiftungsgesetzen ist die Erstellung eines Rechenschaftsberichts für Stiftungen nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgeschrieben. Er legt dar, wie die Stiftung ihre satzungsgemäßen Ziele erfüllt und ihre Mittel verwendet hat.

Rechenschaftspflicht für Vereine

Auch Vereine sind zur Rechenschaftslegung verpflichtet. Meist erfolgt diese im Rahmen der Jahreshauptversammlung. Der Rechenschaftsbericht kann dabei vom Vorstand oder von einem gewählten Prüfungsausschuss erstellt werden.

Gestaltung des Rechenschaftsberichts

Die Gestaltung des Rechenschaftsberichts ist den jeweiligen Organisationen überlassen. Er kann sowohl als gedruckte Broschüre als auch in elektronischer Form veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass er klar und verständlich geschrieben ist und alle relevanten Informationen enthält.


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